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Bauwissen
Schenken oder Vererben?

Schenken, vererben … oder?

Steueroptimierte Übertragung von Immobilien an die nächste Generation

Hinter der Planung und dem Bau eines Hauses stehen oft viele weitere Themen, die sorgfältig bedacht werden wollen. Gerade bei Immobilien innerhalb einer Familie können schon vor dem eigentlichen Baubeginn wichtige Fragen entstehen: Befindet sich ein Grundstück bereits im Familienbesitz und soll darauf ein Haus für ein Familienmitglied entstehen? Soll ein Grundstück unter Geschwistern aufgeteilt werden? Oder steht die Übertragung einer Immobilie auf die nächste Generation im Raum?

In solchen Situationen können Fragen der Eigentumsübertragung und Finanzierung sowie einer späteren Schenkung oder Vererbung eine wichtige Rolle spielen und sollten frühzeitig geklärt werden. Daher freuen wir uns sehr, dass sich Dr. Ulrich Möhrle und Jan Henrik Lampe von der Kanzlei Möhrle Happ Luther die Zeit genommen haben, diese Themen mit unseren Kunden und Interessenten anhand anschaulicher Praxisfälle zu beleuchten und zugleich unser Team fachlich weiterzubilden.

Dabei wurde deutlich, wie unterschiedlich die Ausgangssituationen sein können – und wie wichtig es ist, bestimmte Fragen möglichst früh zu stellen. Was passiert beispielsweise, wenn ein Familienmitglied den Kaufpreis für eine Immobilie allein oder überwiegend trägt, aber mehrere Personen als Eigentümer eingetragen werden? Je nach konkreter Gestaltung kann sich daraus eine schenkungsteuerliche Fragestellung ergeben. Allein die gemeinsame Eintragung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine steuerpflichtige Schenkung vorliegt.

Auch bei der Übertragung oder Vererbung einer Immobilie ist die steuerliche Bewertung komplex. Welcher Wert der Besteuerung zugrunde gelegt wird, hängt unter anderem von der Art der Immobilie und dem jeweiligen Bewertungsverfahren ab. Der steuerlich ermittelte Wert kann vom individuellen Verkehrswert abweichen. In bestimmten Fällen kann ein geeignetes Gutachten dabei helfen, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.

Wir möchten unsere Kundinnen und Kunden nicht nur rund um ihr Bauvorhaben unterstützen, sondern ihnen auch bei angrenzenden Fragestellungen passende Ansprechpartner vermitteln. Unser Netzwerk umfasst deshalb nicht nur Fachleute rund ums Bauen, sondern – wo es sinnvoll ist – auch Spezialistinnen und Spezialisten für Themen, die darüber hinausgehen, etwa die Immobiliennachfolge innerhalb der Familie.

Die steuerliche Beratung selbst leisten wir ausdrücklich nicht; dafür sind Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie andere hierzu befugte Fachleute zuständig. Unsere Aufgabe ist es vielmehr, mögliche Zusammenhänge frühzeitig zu erkennen, unsere Kundinnen und Kunden auf relevante Fragestellungen aufmerksam zu machen und bei Bedarf den Kontakt zu den passenden Fachleuten herzustellen. Ein Hinweis zur passenden Zeit kann helfen, offene Fragen mit den richtigen Expertinnen und Experten zu klären und das Vorhaben reibungslos voranzubringen.